Infos für Unternehmer | Was ist Zeitarbeit?
Kurz umschrieben ist Zeitarbeit ein geregeltes Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer / in, Zeitarbeitsunternehmen und einem Kunden.
Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin hat einen Arbeitsvertrag (AV) mit dem Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber. Dieser unterliegt den gleichen Gesetzten und Regeln jeder anderen vertraglichen Einstellung, inkl. Einzahlung in die Renten-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherung, bezahltem Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Befristungen, Kündigungen und Lohn folgen geltendem Recht und Gesetz und die Einführung von tariflichen Mindestlöhnen im Mai 2011 verhindert ein Lohndumping.
Zwischen Kunde und Zeitarbeitsunternehmen gibt es einen Arbeitsüberlassungsvertrag (AÜV), der den Stundenverrechnungssatz für den Leiharbeiter festlegt. Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung dürfen solche Verträge abschließen.
Die Weisungsbefugnis für die durchzuführenden Arbeiten liegt beim Kunden.
Wo liegen die Vorteile für Kundenunternehmen?
Die Überbrückung kurzfristiger Personalengpässe und Flexibilität in der Personalplanung bildet oft die wirtschaftliche Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Erfolge. Projekte können durch das „Know how“ externer Mitarbeiter / innen optimiert werden, ohne dass dem Unternehmen Rekrutierungskosten entstehen, denn Anzeigen schalten, Bewerbungsunterlagen analysieren, Auswahlgespräche führen, diese Arbeit übernehmen wir für Sie. Weiter liegt das Risiko von krankheitsbedingtem Arbeitsausfall und Einstellungsfehlern auf Seiten des Zeitarbeitsunternehmens.